Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur menschengerechten Arbeitsgestaltung zu treffen.
Kontakt aufnehmenWelche Maßnahmen notwendig sind muss der Arbeitgeber durch die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) ermitteln und dokumentieren. Dabei wird er unterstützt vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Grundlagen sind Gesetze, Verordnungen und der „Stand der Technik“, wie zum Beispiel:
Gern unterstütze ich Sie mit meinen Erfahrungen oder übernehme die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen komplett für Sie.
Nutzen Sie meine Erfahrung
Ich bin Jens Meyer. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - das sind die Themen, die mich beruflich schon immer begleiten.