Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 schreiben eine Grundbetreuung und eine anlassbezogene bzw. betriebsspezifische Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit vor. Der Leistungsumfang und die Einsatzzeiten sollen in enger Abstimmung zwischen dem Unternehmer, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit bestimmt werden.
Kontakt aufnehmenDie Aufgaben der sicherheitstechnischen Regelbetreuung übernimmt dabei die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi). Für die Grundbetreuung sind die Aufgabenfelder genau definiert und die Einsatzzeit pro Beschäftigten und Jahr ist je nach Gefährdungseinstufung des Betriebes festgelegt. Die Betreuungsleistung für die anlassbezoge bzw. betriebsspezifische Betreuung sind in der DGUV Vorschrift 2 beschrieben, die Einsatzzeiten werden individuell festgelegt.
Metallwerkstatt | 25 Mitarbeiter | ca. 23,0 Std./Jahr |
Elektroinstallation | 30 Mitarbeiter | ca. 27,0 Std./Jahr |
Glaserei | 15 Mitarbeiter | ca. 13,5 Std./Jahr |
Tischlerei | 40 Mitarbeiter | ca. 36,0 Std./Jahr |
Reparatur von Kraftwagen | 20 Mitarbeiter | ca. 18,0 Std./Jahr |
Handel mit Kraftwagen | 20 Mitarbeiter | ca. 6,0 Std./Jahr |
Private Bildungseinrichtung | 50 Mitarbeiter | ca. 15,0 Std./Jahr |
Immobilienmakler | 5 Mitarbeiter | ca. 2,0 Std./Jahr |
Handel | 75 Mitarbeiter | ca. 22,5 Std./Jahr |
Die Auslösekriterien für die betriebsspezifische Betreuung sind im Anhang B „Leistungsermittlung“ der DGUV Vorschrift 2 aufgelistet. Kontaktieren Sie mich, ich unterstütze Sie gern.
Nutzen Sie meine Erfahrung
Ich bin Jens Meyer. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - das sind die Themen, die mich beruflich schon immer begleiten.